Informationen und Auskunft

Aus gesetzlichen Gründen können Auskünfte nur an die Patient*innen selbst, dessen gesetzlichen Vertreter*innen oder an jene Personen, die als auskunftsberechtigt benannt wurde, erteilt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, dass bestimmte Personen Auskünfte über Ihren Betreuungsort oder Ihren Gesundheitszustand erhalten, teilen Sie das rechtzeitig dem Spitalspersonal mit. Es ist unser Ziel nur einem Familienangehörigen die wesentlichen Punkte detailliert zu erörtern. Für medizinische Auskünfte steht Ihnen die*der diensthabende Stationsärztin*/-arzt* zur Verfügung. Aus rechtlichen Gründen kann eine telefonische Auskunft nur an uns persönlich bekannte Angehörige erfolgen. Informationen über gesetzte gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen erteilt die betreuende Pflegeperson an auskunftsberechtigte Personen jederzeit persönlich.

Unsere >> Informationsbroschüre enthält genaue Ausführungen für Ihren Besuch bei Ihren Angehörigen auf der Intensivstation. Wir wären Ihnen auch dankbar, wenn Sie uns über Besonderheiten im Umgang mit Ihren Angehörigen informieren würden, die sich aus Ihrem Kulturkreis oder Ihrer Religion ergeben. Aus medizinischen, pflegerischen und organisatorischen Gründen können bei Besuchen unvorhergesehene Wartezeiten entstehen, wir bitten hierfür um Verständnis. Der Besuch von Kindern auf der Intensivstation ist nach einem vorhergehenden Gespräch mit uns möglich.
 

Medizinische Auskunft erhalten Sie vom ärztlichen Personal von Montag bis Freitag zwischen 13 und 14 Uhr oder nach Vereinbarung.