Gesundheitliche Vorsorgemöglichkeiten

Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr selbst entscheiden. Wer vertritt Sie dann? Wie können Sie dafür vorsorgen?

 

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung beschreiben Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie ablehnen. Die Patientenverfügung kommt zur Anwendung, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Sie haben mit einer Patientenverfügung vorgesorgt? Ihr*e von uns betreute Angehörige*r hat eine Patientenverfügung? Bitte bringen Sie sie zur Aufnahme mit und besprechen Sie diese mit dem Behandlungsteam!

 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie vertraglich fest, wer Sie wie vertritt. Ihre Vertretung spricht für Sie, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Sie haben mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt? Ihr*e von uns betreute Angehörige*r hat eine Vorsorgevollmacht? Bitte informieren Sie uns darüber!

 

Erwachsenenvertretung

Wenn Sie nicht mehr voll entscheidungsfähig sind, können Erwachsenenvertretungen für Sie sprechen. Die Erwachsenenvertretung können Sie selbst wählen oder Personen aus Ihrem Angehörigenkreis lassen sich dafür registrieren. In seltenen Fällen bestimmt ein Gericht eine Erwachsenenvertretung.

Sie haben mit einer Erwachsenenvertretung vorgesorgt? Ihr*e von uns betreute Angehörige*r hat eine Erwachsenenvertretung? Bitte informieren Sie uns darüber!

 

Weitere Informationen finden Sie im Flyer "Mein Wille zählt"
>> Download Flyer