Apotheke
Aufgabe der Apotheke ist es, das richtige Arzneimittel für Patient*innen rechtzeitig und in einwandfreier Qualität unter Einhaltung aller fachlichen und gesetzlichen Anforderungen, wirtschaftlich und rationell zur Verfügung zu stellen.
Apothekenbetriebsordnung:
Gesetzliche Lage (§36 KAG)
"Von Anstaltsapotheken dürfen Arzneimittel nur an
- Krankenanstalten
- Anstaltsapotheken und
- die in Pflege der Anstalt befindlichen oder in der Anstalt wohnhaften Personen
abgegeben werden"