Informationen für Angehörige von Verstorbenen

Wir, die Mitarbeiter*innen des Krankenhauses Ried möchten Ihnen unsere Anteilnahme am Verlust Ihrer*s Angehörigen aussprechen. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen eine Hilfestellung für die nächsten organisatorischen Schritte anzubieten. Nehmen Sie sich bewusst Zeit für Ihre persönliche Verabschiedung von Ihrer*m Angehörigen, bevor Sie mit den organisatorischen Schritten beginnen.

Organisation 

  • Nehmen sie bitte die persönlichen Gegenstände Ihrer*s verstorbenen Angehörigen mit nach Hause.
  • Bringen Sie bitte die Kleidung für Ihre*n verstorbene*n Angehörige*n zur Patient*innenentlassung. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, geben Sie die Kleidung bei Ihrer*m Bestatter*in ab. 
  • Verständigen Sie bitte die*den zuständige*n Bestatter*in, die*der Sie über alle weiteren, notwendigen Schritte gut informieren kann.
     

Vereinbaren Sie bitte keinen Begräbnistermin ohne Absprache mit der*m Bestatter*in und dem zuständigen Pfarrer.

Informationen zur Obduktion

Eventuell kann bei Ihrem Angehörigen eine Obduktion notwendig sein. Für die behandelnden Ärztinnen*Ärzte* ist es sehr wichtig, Unklarheiten über Diagnose und Therapie zu analysieren.

  • Wenden Sie sich bitte an die behandelnden Ärztinnen*Ärzte*, wenn Sie diesbezüglich Sorge und/oder Fragen haben.
     

Die Obduktion von Verstorbenen in Krankenanstalten ist gesetzlich geregelt. Wir möchten Sie deshalb auch über diese gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Der Gesetzestext lautet:

  1. „Die Leichen der in öffentlichen Anstalten Verstorbenen sind zu obduzieren:
    wegen diagnostischer Unklarheiten oder wegen eines vorgenommenen operativen Eingriffes.“
  2. „Falls oben genannte Gründe nicht vorliegen, darf die Obduktion durchgeführt werden: wenn der Verstorbene zu Lebzeiten der Obduktion zugestimmt hat, oder die Angehörigen die Zustimmung geben.“ (§25 Bundeskrankenanstaltengesetz bzw. §49 OÖ Krankenanstaltengesetz)

 Hilfreiche Kontakte 

  • Bestattungsunternehmen der Stadt Ried - Rudolf Eichberger
    Telefon 07752/83083 oder 0664/4227840
  • In den übrigen Gemeinden geben Ihnen Gemeinde- und  Pfarramt Auskunft über das zuständige Bestattungsunternehmen.
  • Im Internet finden Sie eine Liste der Bestatter Oberösterreichs (www.bestatter.at)
  • Die Krankenhausseelsorge bietet Ihnen Begleitung in Ihrer Trauer an.
    Telefon 07752/602-3910
  • Auf der Palliativstation können Sie weitere Informationen zum Thema Trauer und Trauerbegleitung bekommen.
    Telefon 07752/602-1650
  • Psychologische Begleitung bietet Ihnen die klinische Psychologie des Krankenhauses.
    Telefon 07752/602-3042
  • Telefonseelsorge
    Notruf 142
  • Standesamt Ried
    Telefon 07752/901-242

Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried Betriebsgesellschaft m.b.H.* Schlossberg 1, 4910 Ried im Innkreis

T: 07752 602-0