Aufgaben Klinische Psychologie

Körperliche, psychische und soziale Faktoren spielen bei Entstehung und Verlauf einer Erkrankung eine wesentliche Rolle.  Gemäße dem Leitbild des Krankenhauses Ried verstehen wir unseren Zugang als einen wichtigen Beitrag zu einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.

Unsere Aufgabe ist es, die Abteilungen in ihrem Bemühen um umfassende Behandlung zu unterstützen. Darüber hinaus hat laut oö. Krankenanstaltengesetz jede Patientin* und jeder Patient* das Recht auf klinisch-psychologische Begleitung. In diesem Sinne bieten wir für stationäre Patient*innen und bei Bedarf auch für deren Angehörige psychologische Diagnostik, Beratung, Behandlung und Betreuung.

Wir bieten psychologische Unterstützung im Umgang mit körperlichen Erkrankungen, aber auch bei psychischen und psychosomatischen Beschwerden.
Auch bei der Bewältigung von Stresssituationen und in psychosozialen Belastungssituationen sind wir gerne für unsere Patient*innen da.
In Krisen- und Akutsituationen, wie Diagnosemitteilung, Unfall, Todesfall,.. leisten wir fachlich fundierte Krisenintervention.

Wir geben darüber hinaus Hilfestellung beim Wunsch nach einer Veränderung des Lebensstils und zur Verbesserung des Gesundheitsverhaltens.

Einen wichtigen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die psychoonkologische Begleitung von Krebspatient*innen und ihren Angehörigen dar.


Kontaktaufnahme:
Unser Angebot ist ausschließlich für stationäre Patient*innen und deren Angehörige zugänglich.

Das Behandlungsteam kann während des stationären Aufenthaltes psychologische Unterstützung vorschlagen. Vorausgesetzt wird die Zustimmung der Patientin* bzw. des Patienten*. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei Wunsch nach psychologischer Begleitung an die behandelnde Ärztin* oder den behandelnden Arzt* zu wenden.

 

Aufgaben Klinische Neuropsychologie

Laut dem Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetz (BGBl. Nr. 1/1957 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 801/1993) § 5a Abs. 6 haben die Träger von Krankenanstalten sicherzustellen, dass auf Wunsch eine psychologische Unterstützung möglich ist.

Patient*innen werden entweder von ihrer behandelnden Ärztin*, ihrem behandelnden Arzt* zur Klinischen Neuropsychologie zugewiesen, oder können auch auf eigenen Wunsch vermittelt werden. Oftmals leiden auch die Angehörigen, deshalb gilt das klinisch-neuropsychologische Angebot in limitierter Form auch für diese.

Durch die klinisch-neuropsychologische Diagnostik und Behandlung entstehen keine Kosten für die Patient*innen. Es gilt die Verschwiegenheitspflicht gemäß §37 Psychologengesetz 2013 (BGBl. Nr. I 182/2013).

Expert*innen in Klinischer Neuropsychologie sind akademisch ausgebildete Psychologinnen* bzw. Psychologen* mit einer Fachausbildung für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie sowie einer mehrjährigen theoretischen und praktischen Fachweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie. Sie befassen sich mit Erkrankungen des Gehirns und des Rückenmarks, sowie den sich daraus ergebenden Hirnfunktionsstörungen und deren Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten, das geistige Leistungsvermögen und die Gefühle.

 

 

Für allgemeine Anfragen zur Klinischen Psychologie
und Klinischen Neuropsychologie kontaktieren Sie uns gerne
unter der Telefonnummer 07752 602-93054.